Veröffentlicht in Alles mögliche

Krankenkassenlogik …

 

– am 7.8. Aktivrollstuhl und e.motion-Antrieb beantragt
– am 22.8. Zusage für den Rollstuhl
– am 13.9. Schreiben erhalten, das der MDK den Antrag für den Antrieb prüft
– am 15.9. Anruf vom Sanihaus, ich konnte meinen Rollstuhl holen und musste unterschreiben, das ich den Antrieb 20 min. getestet habe. Außerdem wurde ich darüber informiert, das sich noch ein gebrauchter e.motion eingefunden hat. Günstiger für die Krankenkasse = leichtere Genehmigung.
– am 22.9. Ablehnung des Antrages.
– am 26.9. erneut: Prüfung durch den MDK. Großes Fragezeichen auf meiner Stirn

Also hab ich heute mal ein nettes Telefonat mit der zuständigen Frau bei meiner Krankenkasse geführt. Der Antrag wird tatsächlich immer noch geprüft. Gesetzlich ist die Krankenkasse verpflichtet, 5 Wochen nach Antragstellung zu entscheiden. Tut sie das nicht, gilt der Antrag als akzeptiert. Deshalb die Ablehnung vom 22.9., auch wenn der Antrag noch geprüft wird. Sollte ich bis zum 15.10. noch nichts gehört haben, müsste ich den Widerspruch losschicken.

 

28092017

Autor:

Bücherwurm, Süßigkeitenjunkie, Mutter, Ehefrau, nicht unbedingt in dieser Reihenfolge ;)

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